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05.04.2010

Krankheitskeimen keine Chance lassen
Küchenhygiene: jährliche Schulung ist Pflicht

In der Küche sind umfassende Hygienemaßnahmen Pflicht. Denn nahezu jedes rohe Lebensmittel ist mehr oder weniger mit Keimen behaftet.

Ob Fisch, Fleisch oder Eier – nahezu jedes rohe Lebensmittel ist mehr oder weniger mit Keimen behaftet. Man kann sie nicht sehen, riechen oder schmecken: Die Keime können sich aber innerhalb von wenigen Stunden unbemerkt vermehren. Und zwar dann, wenn Lebensmittel falsch gelagert, unhygienisch zubereitet oder warm gehalten werden. Sind Lebensmittel erst mal in größerem Umfang mit Keimen befallen, können sie Durchfall, Erbrechen oder Fieber auslösen.

 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt klare Anforderungen
Damit es dazu erst gar nicht kommt, stellt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) klare Anforderungen. Es schreibt vor, dass alle Mitarbeiter, die in der Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, an einer amtlichen Erstbelehrung zum Thema Hygiene teilnehmen müssen. Die Schulung muss jedes Jahr aufgefrischt werden.

Ziel ist es, die Küchenmitarbeiter für Hygiene- und Infektionsgefahren zu sensibilisieren. So können Keime durch eigene Krankheiten ebenso übertragen werden wie durch verdorbene Lebensmittel. Erkrankte Personen dürfen daher mit besonders gefährdeten Lebensmitteln nicht in Berührung kommen – weder direkt mit der Hand noch indirekt, beispielsweise über Geschirr und Besteck.

Zu den besonders gefährdeten Lebensmitteln gehören laut Infektionsschutzgesetz:

  • Fleisch, Geflügelfleisch sowie Fleischerzeugnisse
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeis-Halberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Saucen, Nahrungshefen

Unser Angebot für Sie: die Hygiene-Schulung mit dem Plus
Unser Team unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter darin, die Vorgaben für die jährlich vorgeschriebene Belehrung nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz einzuhalten. Sie ist Bestandteil unserer Fortbildung „Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung – das HACCP-Konzept erfolgreich umsetzen“. Mit der Teilnahme erfüllen Sie die gesetzlichen Auflagen und müssen in dem Jahr an keiner zusätzlichen Schulung teilnehmen.

Das HACCP-Konzept leicht gemacht
Schwerpunkt der Fortbildung ist das gesetzlich vorgeschriebene HACCP-Konzept und seine Umsetzung in der Küche. Wir informieren Sie über die aktuellen Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen und geben Ihnen praktische Anleitungen für die Umsetzung in der eigenen Einrichtung.

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