Arbeitssicherheit & Brandschutz
Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Und dies nicht zufällig. Jede*r Mitarbeiter*in hat Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz, der die Gesundheit schützt. Gleichermaßen hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden. Und nicht zuletzt gibt es eine wirtschaftliche Notwendigkeit, Arbeitskraft nachhaltig zu erhalten und dauerhaft zu schützen. Anderenfalls drohen personelle Engpässe und wirtschaftliche Verluste. Diese E-Learning-Unit schafft Transparenz für alle Beteiligten. In Hinblick auf Prävention, aber auch in Hinblick darauf, was im Ernstfall zu tun ist.
Hauswirtschaft Hygiene
Hygiene ist ein Muss und gesetzlich geregelt. Wer mit Lebensmitteln umgeht und/oder diese vertreibt, muss vor Antritt seiner beruflichen Tätigkeit an einer Erst-Belehrung zum Infektionsschutz beim Gesundheitsamt teilnehmen. Alle zwei Jahre steht eine Auffrischung an. Dies schreibt das Infektionsschutzgesetz §§ 42 und 43 vor. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Wissen um den Infektionsschutz auf einem aktuellen Stand ist.
Arbeitssicherheit & Brandschutz
Der Gesetzgeber schreibt in der Brandschutzordnung nach DIN 14096 vor, dass sich Einrichtungen vor Brandgefahren schützen müssen. Was jedoch genau müssen Sie über Brandschutz wissen? Die PariSERVE-Brandschutzunterweisung informiert Sie einfach und leicht verständlich über Brandrisiken in der Einrichtung und darüber, welche Vorkehrungen Sie treffen müssen, um diese zu minimieren bzw. zu verhindern. Für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit am Arbeitsplatz.