Brandschutzbeauftragte über PariSERVE
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber Vorsorge für Erste Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten treffen muss. Die nötigen Maßnahmen müssen im Rahmen regelmäßiger Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen eigenverantwortlich ermittelt und festgelegt werden. Dies alles sind Aufgaben von Brandschutzbeauftragten, die intern, aber auch extern bestellt werden können. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie, rechtskonform und sicher. PariSERVE unterstützt Sie mit der Gestellung eines Brandschutzbeauftragten. Sie sind entlastet und im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Zu den Aufgaben, die wir für Sie wahrnehmen, gehören z.B.
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzpläne
- Mitwirken bei der Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen bei Betriebsanweisungen mit Bezug zum
- Brandschutz und bei der Umsetzung behördlicher und feuerversicherungstechnischer Vorgaben
- Beratung in Hinblick auf Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel
- Kontrolle von Flucht-, Rettungs-, Alarm-, Feuerwehrplänen
- Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen
- Räumungsübungen
- Fortbildungen zum internen Brandschutzhelfenden
- Unterweisungen für Beschäftigte und Führungskräfte
- Unterstützung bei Gesprächen mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern und Berufsgenossenschaft
- Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz