Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass man als Arbeitgeber*in seinen Angestellten alle zwei Jahre eine Folge-Belehrung anbieten und die Teilnahme nachweisen muss. Die Erst-Belehrung zum Infektionsschutz beim Gesundheitsamt vor Berufsantritt bleibt davon unberührt und unabhängig von der Folgebelehrung verpflichtend.
Lernagenda
Notwendigkeit der Lebensmittelhygiene
- Folgen mangelnder Hygiene
- Wieviel wir essen
Rechtliche Grundlagen
- Produkthaftungsgesetz
- Für wen das Lebensmittelgesetz greift
- Systematik der Gesetze und Vorschriften
- Wichtige Verordnungen und Regelungen
Gesundheitsinformation nach § 43 IfSG
- Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit
- Tätigkeitsverbote
- Meldepflicht
- Mikroorganismen am menschlichen Körper
- Die Infektionskette
- Direkter und indirekter Lebensmittelkontakt
- Krankheitsbilder und Symptome
- Informationspflicht nach § 43 IfSG
- Ausscheider*in
- Ordnungswidrigkeiten und Konsequenzen
- Verschiedene Krankheitserreger
Lernerfolge mit diesem Kurs
Bewusstsein für notwendige Hygienemaßnahmen schaffen
Wichtige Verordnungen und Regeln kennen
Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit kennen
Verhalten bei Infektionen
Übertragungswege von Mikroorganismen kennen
Wichtige Krankheitsbilder und Symptome kennen