Die Grundbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst:
- Unterstützung beim gesamten Arbeitsschutzkonzept
- Beratung zu Rechtsgrundlagen und technischen Standards
- Einbindung von Führungskräften
- Unterstützung bei Dokumentationspflichten
- regelmäßige Begehungen und Schulungen